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AG Dortmund, 19.04.1977 - 110 C 883/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bohren von Dübellöchern entspricht grundsätzlich normalem Mietgebrauch - Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nur bei unüblicher Häufung von Dübellöchern
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 15.03.1977 - 110 C 883/75
- AG Dortmund, 19.04.1977 - 110 C 883/75
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89
Keine Knebelmietverträge!
Für die genannten vertragsentsprechenden Abnutzungserscheinungen hat jedoch der Vermieter gemäß § 548 BGB einzustehen (vgl. AG Dortmund, WuM 1978, 173 ; LG Darmstadt, NJW-RR 1988, 80). - AG Leipzig, 13.05.2004 - 167 C 12622/03
Wirksamkeit einer Klagerücknahme ab Beginn der mündlichen Verhandlung bei …
Die Anbringung von Dübeln zur Befestigung von Gegenständen entspricht dem normalen Wohngebrauch (AG Dortmund, Urteil vom 19.04.1977, WuM 1978, Seite 173).