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   AG Dortmund, 19.04.1977 - 110 C 883/75   

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https://dejure.org/1977,11110
AG Dortmund, 19.04.1977 - 110 C 883/75 (https://dejure.org/1977,11110)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19.04.1977 - 110 C 883/75 (https://dejure.org/1977,11110)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19. April 1977 - 110 C 883/75 (https://dejure.org/1977,11110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bohren von Dübellöchern entspricht grundsätzlich normalem Mietgebrauch - Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nur bei unüblicher Häufung von Dübellöchern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89

    Keine Knebelmietverträge!

    Für die genannten vertragsentsprechenden Abnutzungserscheinungen hat jedoch der Vermieter gemäß § 548 BGB einzustehen (vgl. AG Dortmund, WuM 1978, 173 ; LG Darmstadt, NJW-RR 1988, 80).
  • AG Leipzig, 13.05.2004 - 167 C 12622/03

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme ab Beginn der mündlichen Verhandlung bei

    Die Anbringung von Dübeln zur Befestigung von Gegenständen entspricht dem normalen Wohngebrauch (AG Dortmund, Urteil vom 19.04.1977, WuM 1978, Seite 173).
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